Online Shops und Händler aufgepasst: Neue EU-Richtlinie zur Online-Streitbeilegung

admin 17. Januar 2016 0 Comments

Verbraucherschutz ist eines der Kernthemen, mit denen die EU den Binnenmarkt rechtlich und wirtschaftlich harmoniseren möchte. Was für die Verbraucher selbstverständlich zu begrüßen ist, stellt Online Shops und Händler vor die Herausforderung, schnell auf Gesetzesänderungen zu reagieren. So auch mit den neuesten Informationspflichten bezüglich der sogenannten Online-Streitbeilegung, die seit dem 09.01.2016 für Online Shops und Händler gelten.

Worum geht es bei der Online-Streitbeilegung?

Verbrauchern soll eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit gegeben werden, Streitigkeiten mit Unternehmern, beispielsweise nach einer Online-Bestellung, beizulegen. Hierzu wird derzeit von der EU unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine digitale Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Damit die Verbraucher auch Kenntnis von dieser Stelle haben, müssen Online Shops und Händler über dieses neue Verfahren informieren und zudem einen Link auf die Stelle zur Online-Streitbeilegung setzen. Ob es dann im Streitfalle überhaupt zu einer Online-Streitbeilegung kommt, wird dann – sodann auch von der EU die Plattform eingerichtet ist – nach derzeitigem Informationsstand eine freiwillige Entscheidung der Beteiligten im Einzelfall bleiben.

Was sollten Online Shops und Händler beachten?nmkr-e-commerce

Jeder, der einen Online-Shop betreibt, sollte sich stets zeitnah über Gesetzesänderungen und -reformen informieren. So auch bei den Informationspflichten zur Online-Streitbeilegung. Glücklicherweise sind hier die Anforderungen, nämlich auf die entsprechende EU-Stelle zur Online-Streitbeilegung per Link zu verweisen, eine Kontakt-E-Mail-Adresse anzugeben und über das Verfahren zur Online-Streitbeilegung zu informieren im Gegensatz zu manch anderen rechtlichen Hürden dem ersten Anschein nach sehr einfach gestaltet. Wir von NMKR fügen für Ihrem Online-Shop gerne die entsprechenden Informationen hinzu. Darüber hinaus sollten Sie rechtlich prüfen lassen, ob Sie und wie Sie diese Informationspflichten auch in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernehmen müssen.

Fazit

Die rechtlichen Folgen einer Nicht-Beachtung sind noch schwer abzuschätzen. Ob andere Wettbewerber aufgrund einer fehlenden Information abmahnen können, bleibt – wie immer bei rechtlichen Themen – abzuwarten und wohl letztendlich der Rechtsprechung überlassen. Trotz allem sollten Online Shops und Händler am Besten auf Nummer Sicher gehen und den Informationspflichten zur Online-Streitbeilegung schnell und unverzüglich nachkommen. Sollten Sie Fragen zur technischen Umsetzung in HTML oder einem CMS haben, können Sie sich gerne an uns per e-Mail oder über unser Kontaktformular wenden.