Category: E-Commerce

Google Core Update mit dem Namen “March 2019” krämpelt SEO um

Das erste Mal im Jahre 2019 veröffentlicht Google ein Core Update mit dem Namen “March 2019” – denn es erschien im namensgebenden Monat März. Das Update wurde viel diskutiert, wobei zu beachten ist, dass sich Core Updates nicht auf eine Webseitenkategorie festlegt, sondern alle betrifft.

Grund zur Aufregung? Die Auswirkungen des Google Core Update March 2019

Als 2018 das Medic Update erschien, waren die Webseitenbetreiber wütend. Das Rankingsystem wurde damals schon stark angepasst und nicht immer zugunsten der Hosts. Das Core Update March 2019 stellt diese Anpassungen, wie sie verharmlosend von Google genannt werden, aber in den Schatten.

Der Algorithmen Rollout lief vom 12.03 bis zum 15.03. Im Anschluss daran lässt sich sehr einfach erkennen, wer im Core Update March 2019 Gewinner und wer Verlierer ist. So gehören die ehemals glücklichen Gewinner des Medical Updates zu den neuen Verlierern und umgekehrt. Verluste bis weit über die 50 %-Marke sind dabei keine Ausnahme.

Das Medical Update sorgte vor einigen Monaten dafür, dass YMYL-Seiten (Your Money, Your Life), die explizit auf existenzielle Fragen Rat geben oder sich nur damit befassen (Geld, Gesundheit etc.) einen höheren Google Trust erhielten. Die Vermutung, dass Google damit den Schaden begrenzen möchte, liegt also recht nahe. Sollte sich das bewahrheiten, ist ein solcher Trend aber kaum zu bremsen.

Denn mit Artikel 11 werden laut Prognosen Newsseiten bis zu 45 % Traffic verlieren. Grund dafür: die im Raum stehende Abschaltung von Google News.

Hat das Google Core Update March 2019 bestand?

Wie lange sich die Änderungen des letzten Core Updates halten werden, kann wohl niemand genau sagen. Auch was Google damit im Detail bewirken möchte, bleibt hinter verschlossenen Türen. Die bereits erwähnte Annahme, Google wolle damit das Medical Update ausgleichen ist jedoch sehr wahrscheinlich.

Gleich oder ähnlich wird es auch mit dem Core Update March 2019 ablaufen. Die Anpassungen, welche jetzt dafür sorgen, dass sich bestimmte Themengruppen von Webseiten über einen großen Zuwachs ihres Traffics erfreuen und andere unter dem gegenteiligen Effekt, also einem Abfall des Traffics leiden, zeigen nur, dass Google zurzeit lediglich von einem Extrem ins nächste rutscht.

Auch die aktuelle Version wird im Laufe der Zeit erneut angepasst oder ganz ersetzt. Dieses Spiel scheint sich immer weiter fortzusetzen. Doch was könnten Sie tun, sollten Sie zu den Verlierern gehören oder einfach unter dem schwankenden Traffic leiden?

Was tun, wenn Ihre Seite als Verlierer hervorgeht?

Die Verlierer sind klar bestimmt: YMYL (Your Money, Your Life) Seiten. Oder doch nicht? Auch kleinere Nischenwebseiten beklagen einen allgemeinen Abfall des sogenannten ,,Organic Search”, der User über Google Werbung oder via Newsfeed auf die einzelnen kleineren Seiten lenkt.

Eine Möglichkeit dem zu entgehen, ist das Aufbauen einer eigenen Brand (Marke). Versuchen Sie nicht mit reißerischen Titeln oder halb fertigen Beitragen, die möglichst schnell veröffentlicht werden müssen, den größten Traffic abzuräumen. Binden Sie Ihre Leser, Zuschauer oder Zuhörer in Ihre Arbeit mit ein – bauen Sie eine Bindung auf.

Als Zweites sollten Sie beachten, dass die Google Guidelines bzw. die SEO Richtlinien eingehalten werden. Diese finden sie hier:

https://static.googleusercontent.com/media/www.google.de/de/de/insidesearch/howsearchworks/assets/searchqualityevaluatorguidelines.pdf

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redaktion 16. April 2019 0 Comments

WordPress 5.1 – Verbesserungen für Internetauftritte

Das WordPress 5.1 ist seit 21. Februar 2019 auf dem Markt. Es trägt den Namen “Betty” und soll an die verstorbene Jazzsängerin Betty Carter erinnern. Es hat einige Verbesserungen für die Gestaltungen der Internetauftritte im Rucksack.

Unterstützung der neuen PHP-Versionen

Die neueste PHP Version 7.3 ist deutlich schneller und kann somit pro Sekunde fast dreimal so viele Anfragen verarbeiten. PHP ist eine Skriptsprache, die am häufigsten für die Websites verwendet werden. Es verwendet eine serverseitige Programmiersprache und ist für das WordPress-Ökosystem ausgelegt. Um die neue Version von WordPress nutzen zu können, ist es notwendig, auf die neueste PHP-Version umzustellen. Dies ist ebenfalls eine Sicherheitsfrage, da die älteren Systeme nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Plugins und Designs

Wenn Sie ein neues Plugin oder Design installieren möchten, erhalten Sie bei WordPress 5.1 Informationen, wenn das PHP mit den Dateien nicht kompatibel ist. Es wird vor der Installation geprüft. Sie werden aufgefordert, auf die neueste Version von PHP umzustellen. Sonst können Sie die Neuerungen nicht nutzen.

Schwerwiegender Fehlerschutz

Mit der Version 5.1 bekommen Sie eine Schutzfunktion, die Sie darauf hinweist, wenn es Fehler bei der Bearbeitung gibt. Das Thema oder das Plugin wird im WordPress-Admin-Dashboard unterbrochen. Der Fehler kann im Backend behoben werden. Sollte es Probleme bei dem Upgrade der PHP Version geben, wird dies im Frontend Ihrer Website angezeigt. Die Behebung des Problems ist im Backend möglich.

Verbesserung der Block-Editor-Leistung

Die größten Änderungen am Blockeditor bestehen in der Leistung. Im Vergleich zur Version 5.0 sollten die Ladezeiten des Editors schneller und die Ereigniszeit der KeyPress kürzer sein. in der WordPress Version 5.1 erhalten Sie den Gutenberg-Blockeditor 4.8.

Gute Nachrichten für Entwickler

Neben den neuen Benutzerfunktionen gibt es auch Änderungen für Entwickler.

Mehr Platz für Metadaten

Die neue Version enthält eine Datenbanktabelle. Darin können Metadateien abgespeichert werden, die Sites zugeordnet sind.

Cron-API

Mit den neuen Funktionen von Cron-API wird die Datenrückgabe erleichtert. Über neue Filter erhalten Sie die Möglichkeit, den Cron-Speicher zu ändern.

Neue JavaScript-Erstellungsprozesse

WordPress 5.1 bietet eine neue JavaScript-Erstellungsoption. JavaScript brauchen Sie, um dynamische Inhalte nutzen zu können, beispielsweise Animationen. Online Shops kommen ohne diese Technik nicht mehr aus.

Installation von WordPress 5.1

Im Dashboard finden Sie das Zeichen für “Aktualisieren”. Es erscheint die entsprechende Seite mit dem Button “update”, um die Version herunterzuladen. Sie gehen auf diesen Button, um eine automatische Aktualisierung Ihrer Version zu starten. Während WordPress 5.1 heruntergeladen wird, befindet sich Ihre Site in einem Wartungsmodus. Sind die Updates abgeschlossen, arbeitet Ihre Site wieder wie gewohnt.

Mit WordPress 5.1 wurden weitere großartige Funktionen geschaffen, um eine lebendige Internetlandschaft zu unterstützen. Die Version wird hoffentlich auch dazu führen, dass jeder Nutzer auf die aktuelle PHP Version umstellt, um die Verbesserungen im Block-Editor nutzen zu können. Haben Sie Fragen oder Anregungen, schreiben Sie uns.

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admin 18. März 2019 0 Comments

DSGVO: Das müssen Sie für Ihre Website beachten

Seit dem 25. Mai 2018 gilt für alle Websitenbetreiber, die in der Europäischen Union ansässig sind oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, die neue und verbindliche EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Bei Missachtung der EU-DSGVO drohen hohe Bußgelder – bis zu 20 Millionen Euro. Damit auch Ihre Website DSGVO-konform ist, sollten Sie einiges beachten.

Welche Websites müssen DSGVO-konform sein?

Alle Websites, die nicht ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen, sind der neuen Datenschutzgrundverordnung unterworfen. Ein solcher Zweck wäre beispielsweise erfüllt, wenn Sie einen privaten Blog für sich und Ihre Familie, Freunde und Verwandte führen. In diesem Fall dürfen Sie weder Werbung machen noch auf andere Weise Geld verdienen. Sobald Ihre Website also beruflichen oder wirtschaftlichen Zwecken dient, müssen Sie sich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung beschäftigen – auch wenn Sie selbst keine personenbezogenen Daten erheben. Denn es reicht bereits die Erfassung der IP-Adresse von der jeweiligen Person, die Ihre Seite besucht.

Erhebung von Daten nur noch zweckgebunden

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung besagt, dass Sie nur noch die Daten erheben dürfen, für die Sie einen Zweck angeben können. Dies bedeutet, dass Sie alle Formulare auf Ihrer Website hinsichtlich der Daten, die Sie erheben, überprüfen sollten. Bieten Sie z.B. eine Newsletteranmeldung auf Ihrer Seite an, dann benötigen Sie zum Versenden des Newsletters lediglich die E-Mail Adresse, nicht aber den Vor-und Nachnamen. Deshalb darf nur das Feld mit der E-Mail Adresse ein Pflichtfeld sein. Es muss für den Nutzer ersichtlich sein, dass es sich bei der Angabe des Vor- und Nachnamens um eine freiwillige Angabe handelt, deshalb müssen Sie die Pflichtfelder deutlich kenntlich machen. Zusätzlich sollten Sie auf Ihrer Website darauf hinweisen, warum Sie welche Daten benötigen, was Sie mit diesen tun und auf welche Rechtsgrundlage Sie sich berufen.

Verschlüsselung der Website

Jede Website, auf der personenbezogene Daten erhoben werden, muss grundsätzlich verschlüsselt sein. Dies erkennen Sie daran, dass die URL mit https beginnt. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, sollten Sie sich unverzüglich darum kümmern, dass Ihre Website verschlüsselt wird.

Überarbeitung der Datenschutzerklärung

Alle Dienste und Plugins, die Sie auf Ihrer Website verwenden und die Daten an Dritte weitergeben, müssen in Ihrer Datenschutzerklärung aufgeführt werden. Gemeint sind hier beispielsweise der Facebook-Like-Button und weitere Social-Media-Plugins, Google Captcha oder Akismet. Außerdem müssen Sie in der Datenschutzerklärung darüber informieren, welche Rechte der Nutzer laut der DSGVO hat. Nutzen Sie einen Dienst wie Google Analytics, um die Besucherzahl zu analysieren, müssen Sie mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen und in Ihrer Datenschutzerklärung erwähnen, dass Sie Google Analytics nutzen. Des Weiteren müssen Sie den Link zu den Google Analytics Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hinzufügen und eine Widerspruchsmöglichkeit integrieren (Opt-out-Funktion), damit Ihre Nutzer mit einem Klick verhindern können, dass ihre Daten an Google weitergegeben werden.

Über Cookies informieren

Höchstwahrscheinlich nutzt auch Ihre Website Cookies, um den Nutzer wiederzuerkennen und ihm das Surfen auf der Website zu erleichtern. Damit Ihre Website DSGVO-konform ist, sollten Sie beim ersten Aufruf Ihrer Seite mit einer Cookie-Warnung das Einverständnis des Nutzers einholen. In der Cookie-Warnung sollten Sie aufführen, welche Daten Sie warum erheben und an wen sie gegebenenfalls weitergegeben werden.

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admin 14. März 2019 0 Comments

Online Shops und Händler aufgepasst: Neue EU-Richtlinie zur Online-Streitbeilegung

Verbraucherschutz ist eines der Kernthemen, mit denen die EU den Binnenmarkt rechtlich und wirtschaftlich harmoniseren möchte. Was für die Verbraucher selbstverständlich zu begrüßen ist, stellt Online Shops und Händler vor die Herausforderung, schnell auf Gesetzesänderungen zu reagieren. So auch mit den neuesten Informationspflichten bezüglich der sogenannten Online-Streitbeilegung, die seit dem 09.01.2016 für Online Shops und Händler gelten.

Worum geht es bei der Online-Streitbeilegung?

Verbrauchern soll eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit gegeben werden, Streitigkeiten mit Unternehmern, beispielsweise nach einer Online-Bestellung, beizulegen. Hierzu wird derzeit von der EU unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine digitale Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Damit die Verbraucher auch Kenntnis von dieser Stelle haben, müssen Online Shops und Händler über dieses neue Verfahren informieren und zudem einen Link auf die Stelle zur Online-Streitbeilegung setzen. Ob es dann im Streitfalle überhaupt zu einer Online-Streitbeilegung kommt, wird dann – sodann auch von der EU die Plattform eingerichtet ist – nach derzeitigem Informationsstand eine freiwillige Entscheidung der Beteiligten im Einzelfall bleiben.

Was sollten Online Shops und Händler beachten?nmkr-e-commerce

Jeder, der einen Online-Shop betreibt, sollte sich stets zeitnah über Gesetzesänderungen und -reformen informieren. So auch bei den Informationspflichten zur Online-Streitbeilegung. Glücklicherweise sind hier die Anforderungen, nämlich auf die entsprechende EU-Stelle zur Online-Streitbeilegung per Link zu verweisen, eine Kontakt-E-Mail-Adresse anzugeben und über das Verfahren zur Online-Streitbeilegung zu informieren im Gegensatz zu manch anderen rechtlichen Hürden dem ersten Anschein nach sehr einfach gestaltet. Wir von NMKR fügen für Ihrem Online-Shop gerne die entsprechenden Informationen hinzu. Darüber hinaus sollten Sie rechtlich prüfen lassen, ob Sie und wie Sie diese Informationspflichten auch in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernehmen müssen.

Fazit

Die rechtlichen Folgen einer Nicht-Beachtung sind noch schwer abzuschätzen. Ob andere Wettbewerber aufgrund einer fehlenden Information abmahnen können, bleibt – wie immer bei rechtlichen Themen – abzuwarten und wohl letztendlich der Rechtsprechung überlassen. Trotz allem sollten Online Shops und Händler am Besten auf Nummer Sicher gehen und den Informationspflichten zur Online-Streitbeilegung schnell und unverzüglich nachkommen. Sollten Sie Fragen zur technischen Umsetzung in HTML oder einem CMS haben, können Sie sich gerne an uns per e-Mail oder über unser Kontaktformular wenden.

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admin 17. Januar 2016 0 Comments